Hessisches Verfassungsschutzgesetz teilweise verfassungswidrig

Das Bundesverfassungsgericht hat entschieden: Das hessische Verfassungsschutzgesetz ist in Teilen verfassungswidrig. Es verstößt den Karlsruher Richtern zufolge gegen Persönlichkeitsrechte.[mehr]

Zitat-Quelle: tagesschau.de

Eingebunden lt. EuGH – Beschluss vom 21.10.2014 – Az. C-348/13