Bundesverfassungsgericht kippt das neue Wahlrecht in Teilen

Am Vormittag verkündet Karlsruhe sein mit Spannung erwartetes Urteil zur Wahlrechtsreform der Ampel. Etwa 12 Stunden vorher kursierte die komplette Entscheidung kurzzeitig im Internet: Die Fünf-Prozent-Klausel ohne Ausnahmen ist verfassungswidrig. Von K. Schwartz und F. Bräutigam.[mehr]

Zitat-Quelle: tagesschau.de

Eingebunden lt. EuGH – Beschluss vom 21.10.2014 – Az. C-348/13