BVerfG zu Neonazi-Demo: Kein Erfolg für Fackel-Klage in Karlsruhe

BVerfG zu Neonazi-Demo: Kein Erfolg für Fackel-Klage in Karlsruhe

Die rechtsextreme Partei “Die Rechte” muss das Verbot von Fackeln bei einer Mahnwache hinnehmen. Das hat das Bundesverfassungsgericht entschieden. 2017 war den Neonazis ein Fackel-Einsatz in Dortmund verboten worden. Von Max Bauer.[mehr]

Zitat-Quelle: tagesschau.de

Eingebunden lt. EuGH – Beschluss vom 21.10.2014 – Az. C-348/13