EuGH: Behörden müssen sich beim Flüchtlingsschutz abstimmen

EuGH: Behörden müssen sich beim Flüchtlingsschutz abstimmen

Wenn ein Geflüchteter in einem EU-Staat Schutz bekommt, gilt das nicht automatisch für andere EU-Länder, urteilte der EuGH. Allerdings muss ein EU-Staat die Entscheidung des anderen inhaltlich berücksichtigen. Von M. Nordhardt und C. Kehlbach. [mehr]

Zitat-Quelle: tagesschau.de

Eingebunden lt. EuGH – Beschluss vom 21.10.2014 – Az. C-348/13