Um 25 Millionen Euro ist die staatliche Parteienfinanzierung 2018 aufgestockt worden. Das war verfassungswidrig, urteilten nun die Richter in Karlsruhe. Zurückzahlen müssen die Parteien das Geld aber wohl nicht. Von Max Bauer. mehr
Zitat-Quelle: tagesschau.de
Eingebunden lt. EuGH – Beschluss vom 21.10.2014 – Az. C-348/13