Verbraucher sollen sich zügig um mögliche Rückforderung von Negativzinsen kümmern

Verbraucher sollen sich zügig um mögliche Rückforderung von Negativzinsen kümmern

Die Finanzaufsicht rät Verbrauchern, mögliche Ansprüche aus dem jüngsten BGH-Urteil zu Negativzinsen umgehend zu prüfen. Zum Teil droht Verjährung.

Zitat-Quelle: FAZ.NET

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