Gericht weist Klage ab: Gegen Zwangsbeitrag ist kein Kraut gewachsen

Gericht weist Klage ab: Gegen Zwangsbeitrag ist kein Kraut gewachsen

Ein Bürger klagte vor Gericht gegen den Rundfunkbeitrag mit dem Argument, die öffentlich-rechtlichen Sender erfüllten ihren Auftrag nicht. Das lasse sich generell nicht sagen, meint das Verwaltungsgericht Berlin und weist die Klage ab.

Zitat-Quelle: FAZ.NET

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