Das Bundesverfassungsgericht hat die 2018 beschlossene Anhebung der Obergrenze der staatlichen Parteienfinanzierung um 25 Millionen Euro für verfassungswidrig erklärt. Damit hatte die Klage von Grünen, FDP und Linken Erfolg. mehr
Zitat-Quelle: tagesschau.de
Eingebunden lt. EuGH – Beschluss vom 21.10.2014 – Az. C-348/13