Die Anhebung der Zuschüsse bei der staatlichen Parteienfinanzierung um 25 Millionen ist nicht zulässig. Das hat nun das Bundesverfassungsgericht entschieden. Damit hatte die Klage von Grünen, FDP und Linken Erfolg. mehr
Zitat-Quelle: tagesschau.de
Eingebunden lt. EuGH – Beschluss vom 21.10.2014 – Az. C-348/13