Bundestagswahlen werden regelmäßig von der OSZE beobachtet. Landtagswahlen bisher nicht. Das ändert sich auch in Berlin nicht: Trotz der Pannen und des Wunsches des Landeswahlleiters werden keine Wahlbeobachter eingesetzt. rbb
Zitat-Quelle: tagesschau.de
Eingebunden lt. EuGH – Beschluss vom 21.10.2014 – Az. C-348/13